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Didaktische Grundsätze

Bildungsinhalte; Kenntnisse, Fähigkeiten, Fertigkeiten

Die Bildungsinhalte richten sich nach den Vorgaben des Lehrplans des Kantons Zürich. Es werden grundlegende Kenntnisse und Fertigkeiten ausgewählt und vermittelt, welche eine Voraussetzung für die Orientierung im Alltag und den Einstieg in die betreffenden Fachgebiete bilden. In traditionellen und neuen Kulturtechniken soll eine angemessene Sicherheit erworben werden. Der Unterricht orientiert sich an einer exemplarischen Auswahl wesentlicher und charakteristischer Inhalte und verzichtet darauf, möglichst grosse Vollständigkeit anzustreben.

  • Konfliktfähigkeit
    Konflikte unter den Kindern oder mit den Kindern sind Gegenstand der Reflexion und Auseinandersetzung. Sie werden nicht umgangen und nicht beschönigt. Fehlbares Verhalten wird benannt und fehlbare Schülerinnen und Schüler werden zur Verantwortung gezogen. Allfällige Sanktionen sollen wenn irgend möglich einen inhaltlichen Bezug zum Fehlverhalten ausweisen.
  • Gemeinschaftsbildung, Teamfähigkeit
    Gemeinsame Aktivitäten (Projekte) fördern das Gemeinschaftsgefühl und vermitteln den Kindern Erfolgserlebnisse ("Juhui, min Heissluftballon flügt!").

Unterrichtsprinzipien

Folgende Grundgedanken versuchen die Lehrpersonen im täglichen Unterricht umzusetzen:

  • Lernfreude
    Freude am Lernen ist ein wichtiges Ziel. Die Kinder sollen Schritt für Schritt darauf hingeführt werden.
  • Ressourcenorientierung
    Der Unterricht orientiert sich an den Schülerinnen und Schülern, deren Lebenshorizont, deren Interessen, Bedürfnissen und Begabungen. Die Begabungen und Stärken der Kinder sollen erhalten und weiter entwickelt werden.
  • Lernkontrollen
    In den Unterricht sind formative und summative Lernkontrollen eingebaut. Die Lernfortschritte werden dokumentiert.

Unterrichtsformen

Alle Lernformen werden den Lernmöglichkeiten der Kinder angepasst. Kinder, die dem ordentlichen Unterricht phasenweise nicht folgen können, werden vorübergehend einzeln oder zu zweit betreut. Die Lehrpersonen führen Projekte in verschiedenen Bereichen durch (Projektunterricht, musische Woche, Mal- und Gestaltungswoche, Klassenlager). Sie verfolgen damit das Ziel, an einem Lerngegenstand verschiedene Lernerfahrungen zu ermöglichen (Hochs und Tiefs erleben, Erfolg haben, mit Misserfolg fertig werden, Durststrecken überwinden, Hilfe bekommen und geben usw.). Einmal pro Woche arbeiten alle Lehrkräfte mit allen Kindern projektartig zusammen. Dann ist der ganze Vormittag einem gemeinsamen Projektthema gewidmet.

  • Darbietender Unterricht
    Die Lehrperson führt den Lernstoff in geordneter und anschaulicher Weise ein. In Interaktion mit den Schülerinnen und Schülern werden die wesentlichen Einsichten herausgearbeitet und festgehalten. Die erworbenen Kenntnisse und Fertigkeiten werden sodann geübt und auf neue Sachverhalte übertragen.
  • Unterricht in Leistungsgruppen
    Sowohl für die Einführung, als auch für die Übung und Festigung von Lerninhalten werden immer wieder Leistungsgruppen gebildet. Sie ermöglichen eine Berücksichtigung der Leistungsunterschiede durch eine adäquate Förderung und Unterstützung.
  • Planunterricht
    In speziell gekennzeichneten Planstunden arbeiten die Schülerinnen und Schüler selbständig oder in Gruppen an Lernaufgaben, welche ihnen anhand eines Planes (Tages- oder Wochenplan) von der Lehrkraft zugewiesen wurden.
  • Werkstattunterricht
    Im Zentrum des Unterrichts steht ein reichhaltiges Angebot von Lern-, bzw. Arbeitsaufträgen, die von den Schülerinnen und Schülern selbständig bearbeitet werden können. Die Kinder entscheiden innerhalb eines gesteckten Rahmens über die Auswahl, die Reihenfolge und das Tempo der Bearbeitung.
  • Projektunterricht
    Im Projektunterricht wird ein Unterrichtsvorhaben mit der Klasse geplant, durchgeführt und ausgewertet, wobei die Wahl der Themen- und Arbeitsschwerpunkte zusammen mit den Schülerinnen und Schülern getroffen werden kann. Der Projektunterricht ermöglicht eine vertiefte und vielgestaltige Beschäftigung mit einem Thema oder Themenkreis.
  • Freier Unterricht
    Im Stundenplan sind bestimmte Zeiten vorgesehen, in denen die Schülerinnen und Schüler - allein oder zusammen mit einem oder mehreren Lernpartnern - frei gewählte Tätigkeiten ausführen können. Dabei kann es sich um Lerntätigkeiten im engeren Sinne oder um gestalterische und produktorientierte Tätigkeiten handeln.

Methoden

  • Einzelarbeit
    Die Einzelarbeit steht im Schulalltag im Vordergrund. Sie ermöglicht am besten die gezielte Unterstützung bei individuellen Lernschwierigkeiten. Die Schüler und Schülerinnen sollen aber nicht nur rezeptiv arbeiten sondern auch aktiv Überlegungen einbringen sowie selbständig Inhalte erarbeiten und präsentieren.
  • Partner- und Gruppenarbeiten
    Neben der Einzelarbeit werden die Schülerinnen und Schüler in allen Unterrichtsformen auch zu Partner- und Kleingruppenarbeiten angeleitet. Die Fähigkeit, mit andern Kindern eine Arbeit anzugehen und zu erledigen ist von grosser Bedeutung.
  • Computereinsatz
    Der Umgang mit dem Computer ist Teil des Unterrichts. Lernprogramme werden zum Üben verschiedener Fertigkeiten eingesetzt. Mit dem Internet werden Informationsquellen angezapft. Lernspiele fördern das Forschen und Entdecken. Texte werden gestaltet. Bestimmte Inhalte können graphisch umgesetzt werden.

Lehrmittel und Unterrichtshilfen

Die Lehrkräfte verwenden grundsätzlich die obligatorischen Lehrmittel des Kantons Zürich. Soweit es die Forderungen des Lehrplans zulassen, werden jedoch nur einzelne Inhalte ausgewählt. Weitere Lehrmittel, die vom Kanton für die Schule zugelassen sind, werden ergänzend eingesetzt. Die Anforderungen eines individualisierenden Unterrichts erfordern weitere spezielle Lehrmittel, welche der Selbsttätigkeit der Schülerschaft einen hohen Stellenwert einräumen. Sie werden im Lehrmittelhandel ausgesucht oder selbst hergestellt. Für die Veranschaulichung von Lerninhalten sowie für das eigenständige Üben stehen verschiedene Unterrichtshilfen wie Bilder, Lexika und Lernspiele zur Verfügung. Technische Hilfsmittel wie Video, PC und Projektoren können eingesetzt werden.

Formen der Beobachtung, Beurteilung, Berichterstattung

Um dem Grundsatz der Förderung zu genügen, müssen Beurteilungsformen ziel-gerichtet und differenziert praktiziert werden. Die folgenden formativen und summativen Formen werden systematisch eingesetzt:

  • Beobachtungsverfahren
    Die Lehrkräfte besuchen von Fall zu Fall, mindestens jedoch zweimal jährlich gegenseitig den Unterricht. Meistens geht es dabei um die Beobachtung und Dokumentation des Lehrerverhaltens. Gelegentlich wird jedoch auch ein Schüler zur besonderen Beobachtung ausgewählt. Dies im Zusammenhang mit Verhaltensprogrammen, welche mit dem Kind abgesprochen wurden (Kooperative Verhaltensmodifikation). Eine Schülerbeobachtung kann auch, in Absprache mit dem Schüler oder der Schülerin, von der unterrichtenden Lehrkraft allein durchgeführt werden.
  • Selbst- und Fremdeinschätzung
    Mit Hilfe von Einschätzungsverfahren werden einzelne Schülerinnen und Schüler von Zeit zu Zeit angehalten, ihre Verhaltensweisen und Leistungen zu überprüfen. Verhaltens- und Leistungseinschätzungen finden auch im Klassenverband schriftlich und mündlich statt.
  • Prüfungen
    Am Schluss einer Lernsequenz wird das Erreichen der Lernziele mittels schriftlicher Lernkontrollen (Prüfungen) überprüft. Die Lehrkraft erkennt so, wo die Klasse und die einzelnen Schülerinnen und Schüler stehen.
  • Beurteilungsgespräch, Zeugnisgespräch
    Mit jedem Schüler und jeder Schülerin finden von Fall zu Fall, meistens vor den Individuellen Entwicklungsplanungen (IEP), Beurteilungsgespräche statt. Selbst- und Fremdeinschätzung werden einander gegenübergestellt. Im Zeugnisgespräch begründet die Lehrkraft nach jedem Semester die einzelnen Noten und ihre Einschätzung von Fleiss, Ordnung und Betragen.
  • Zeugnis
    Das Zeugnis fasst die Leistungseinschätzung seitens der Lehrkraft sowie die Ergebnisse der Lernkontrollen für jedes Fach in einer Note zusammen. Fleiss, Ordnung und Betragen werden in Worten beurteilt.
  • IEP und STAO
    Für jedes Kind wird viermal jährlich unter der Leitung der Institutionsleitung eine interdisziplinäre Sitzung durchgeführt, an der gemeinsam über den Stand der Entwicklung und die anzugehenden Ziele gesprochen wird. Die Lehrkräfte geben dabei mündlich und schriftlich Auskunft über das Lernverhalten sowie die schulischen Leistungen in den einzelnen Fächern. An den zweimal jährlich durchgeführten Standortbestimmungen (STAO) wird die schulische Situation ausführlich mit den Eltern und der Beistandschaft diskutiert und dokumentiert.
  • Schulbericht
    Auf Wunsch der zuweisenden Stellen wird jährlich für jedes Kind ein Schulbericht verfasst. Bei einem Austritt aus der Institution ist der Schulbericht Teil einer umfassenden Berichterstattung.